Drei Poolhäuser in grau-weiß in unterschiedlichen Ausführungen

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Blockhaus Westerhoff GmbH

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Made in Germany

direkt vom Hersteller

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.


2.a) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preis­angaben – freibleibend und unverbindlich.
b) Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechts­wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehen wir nicht 4 Wochen nach Auftrags­eingang die Annahme ab, so gilt die Bestäti­gung als erteilt.


3.a) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatz­steuer ein. Es gilt die am Tag der Lieferung gültige Umsatzsteuer. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware außerordentlich hohe Rohstoffpreiserhöhungen ein, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen. Im Gegenzug hat der Kunde in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
b) Die Preise für Montage gelten für den normalen Arbeitsaufwand. Aufwendungen für zusätzliche Nebenarbeiten werden geson­dert berechnet.


4.a) Ist der Gegenstand einer Lieferung oder Leistung mangelhaft, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations-­oder Materialmängel schadhaft, liefern wir Er­satz oder bessern wir nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zusässig.
b) Ist uns die Nachbesserung innerhalb ange­messerner Frist nicht möglich oder schlägt sie fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herab­setzung der Vergütung oder Rückgängig­machung des Vertrages verlangen.
c) Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Gewährleistung verlängert sich, solange wir einen gerügten Mangel prüfen oder beseitigen.


5. Für den Fall, daß der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Annahme­verpflichtung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichter­füllung zu verlangen.
In diesem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsäch­lichen Schadenersatz geltend zu machen, 40 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schaden­ersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.


6. Holz ist ein Naturprodukt. Schwundrisse im Holz treten in der Regel immer auf und berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung des vereinbarten Kaufpreises.


7.a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß die Baustelle gut zugänglich und der Aufbau ohne Behinderung möglich ist, Hierzu gehören die Verständigung der Mieter, das Freihalten des benötigten Arbeitsraumes, die Bereitstellung eines Stellplatzes für LKW und Platz für die Lagerung von Materialien, sowie kostenloser Stromanschluß.
Die Baustelle muß so hergerichtet sein, daß unser Produkt auf einem festen und waage­rechten Untergrund montiert werden kann. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden auf seine Kosten zu beschaffen und uns vor Montagebeginn vorzulegen.
b) Vor Beginn der Montage muß an der Baustelle eine weisungsberechtigte Person anwesend sein. Nach Erstellung des Objektes muß eine abnahmepflichtige Person anwesend sein.


8.a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus diesem Vertrag u. seinen eventuellen späteren Änderungen oder Ergänzugen zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehungen zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich Nebenrechten ab. Der Kunde hat während des Verzuges bzw. Rückstandes die Geldschuld in Höhe von 13% jährlich zu verzinsen.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Ware auf unsere Kosten zurück­zunehmen. In der Zurücknahme, sowie der Pfändung der Ware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.


9. Das Entgelt ist entsprechend der Vereinbarun­gen auf der Vorderseite dieses Vertrages zu zahlen. Spätestens bei Auslieferung der Ware oder bei Fertigstellung unserer Leistung, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Unser Personal, das die Anlieferung vornimmt, ist zum Inkasso berechtigt. Verzögern sich unsere Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als drei Monate, bezogen auf den ursprünglichen Liefertermin, sind vom Kunden 1/3 des vereinbarten Entgeltes zur Zahlung fällig. Die Regelung unter Abschnitt 5 dieser Bedingungen bleibt in diesem Fall unberührt. Kommt der Kunde bei vereinbarter Raten­zahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig.


10. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts­bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam­keit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein­barungen nicht berührt.

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